Sobald du 16,5 Jahre bist, kannst du dich bei uns für die Führerscheinklasse B 17 anmelden. Dann musst du einen Antrag bei deinem zuständigen Amt stellen und die Erlaubnis deiner Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einholen. Sobald der Antrag genehmigt worden ist, kannst du eine ganz normale Fahrerlaubnisausbildung bei uns absolvieren.
Hast du die theoretische Prüfung bestanden, kannst du frühestens einem Monat vor deinem 17. Geburtstag die praktische Fahrprüfung ablegen. Wenn du die Fahrprüfung bestehst, erhältst du die Ausnahmegenehmigung mit welcher du in Begleitung fahren kannst Bitte bedenke, dass du mit dieser Genehmigung nur in Deutschland fahren darfst. Es ist also von Auslandsbesuchen abzuraten.
Sobald du 18 bist, hast du maximal 3 Monate Zeit um dir bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt einen vollwertigen Führerschein abzuholen.
In diesen 3 Monaten darfst du aber noch mit deiner bestehenden Prüfbescheinigung fahren - ab dem 18. Geburtstag sogar ohne eine Begleitung. Auslandsfahrten solltet ihr nach wie vor vermeiden, da diese Prüfbescheinigung nur in Deutschland gilt.
Du hast mit deinen Eltern gesprochen und einem Führerschein mit 17 steht nichts mehr im Wege? Dann freuen wir uns auf dich!