Klasse A

Rauf aufs Bike!

Spontan eine Spritztour unternehmen und das Gefühl von Freiheit genießen – viele Menschen entscheiden sich irgendwann für ein Motorrad. Doch welche Führerscheinklasse kommt für dich infrage und ab wann darf man einen Motorradführerschein machen?

Welche Motorradführerschein-Klassen gibt es?

Klasse Mofa

  • Mofa-Prüfbescheinigung (keine Führerscheinklasse )
  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt
  • Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein
  • Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung
Erwerb:
direkt
Mindestalter:
15 Jahre
Einschluss:
keine

Klasse AM

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)
  • Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)
Erwerb:direkt
Mindestalter:16 Jahre
Einschluss:keine

Klasse A1

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung, von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
  • dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Erwerb:direkt
Mindestalter:16 Jahre
Einschluss:AM

Klasse A2

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt 
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich
Erwerb:direkt
Mindestalter:18 Jahre
Einschluss:AM, A1

Klasse A

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW  und dreijährige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW
Erwerb:direkt
Mindestalter:
  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
  • 20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,nur praktische Prüfung erforderlich
Einschluss:AM, A1, A2