Klasse B/BE

Fahrspaß auf vier Rädern

Mit der Klasse B verbindet man allgemeinen den PKW-Führerschein. Allerdings steckt hier aber noch ein bisschen mehr drin als die Erlaubnis zum Führen eines Autos.

Für das Ziehen eines Anhängers, benötigst du je nach Anhänger den Führerschein der Klasse B96 oder Klasse BE.

Für den Anhänger-Führerschein BE muss neben den Fahrstunden eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden.

Welche PKW-Klassen gibt es?

Klasse B

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)
Erwerb:
direkt
Mindestalter:
18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss:
AM, L

Klasse BE

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Vorbesitz:B
Mindestalter:18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss:keine

Klasse B96

  • Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt
  • Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich
Vorbesitz:B
Mindestalter:18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss:keine

Erläuterungen / Abkürzungen:

  • zGM = zulässige Gesamtmasse