Sobald ihr 16,5 Jahre seit könnt ihr euch in der Fahrschule Detlef Mußdorf für die Führerscheinklasse B 17 anmelden. Dann müsst ihr einen Antrag bei eurem zuständigen Amt stellen und die Erlaubnis eurer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einholen. Sobald der Antrag genehmigt worden ist könnt ihr eine ganz normale Fahrerlaubnisausbildung in meiner Fahrschule absolvieren.
Habt ihr die theoretische Prüfung bestanden, könnt ihr frühestens einem Monat vor eurem 17. Geburtstag die praktische Fahrprüfung ablegen. Wenn ihr die Fahrprüfung besteht erhaltet ihr die Ausnahmegenehmigung mit welcher ihr in Begleitung fahren könnt. Bitte bedenkt, dass ihr mit dieser Genehmigung nur in Deutschland fahren könnt. Es ist also von Auslandsbesuchen abzuraten.
Wenn ihr dann endlich 18 seit, habt ihr maximal 3 Monate Zeit um euch bei eurem zuständigen Straßenverkehrsamt einen vollwertigen
Führerschein abzuholen.
In diesen 3 Monaten dürft ihr aber noch mit eurer bestehenden Prüfbescheinigung fahren. Ab dem 18 Geburtstag sogar ohne eine
Begleitung. Auslandsfahrten solltet ihr nach wie vor vermeiden, da diese Prüfbescheinigung nur in Deutschland gilt.