Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese sind:
Insbesondere für den letzten Punkt, aber auch für alle anderen Punkte, bin ich, die Fahrschule Detlef Mußdorf, Ihr Ansprechpartner. Gern beraten wir Sie ausführlich zu den Anforderungen, die an Sie gestellt werden – damit Ihrem Führerschein so gut wie nichts mehr im Wege steht.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters für die Fahrerlaubnisklasse abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Theorieprüfung ist in der Regel die Teilnahme am Theorieunterricht in der Fahrschule.
Der Prüfungsstoff setzt sich aus Gefahrenlehre, dem Verhalten im Straßenverkehr, der Vorfahrt, dem Vorrang, den Verkehrszeichen, dem Umweltschutz, den Betriebsvorschriften, der Technik und der persönlichen Fahreignung und -befähigung zusammen.
Sollte die theoretische Prüfung nicht bestanden werden, darf sie in der Regel nach jeweils zwei Wochen wiederholt werden. Seit September 2008 ist es ebenso möglich, auch nach der dritten nichtbestandenen Prüfung nach zwei Wochen erneut zu wiederholen. Vorher galt ein dreimonatiges Prüfungsverbot nach der dritten nichtbestandenen Prüfung. Das Bestehen der theoretischen Prüfung ist Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung.
Doch keine Sorge. Ihre Fahrschule Detlef Mußdorf bereitet Sie umfassend auf die theoretische Fahrprüfung vor, so dass Ihre Kosten gering gehalten werden können und Ihrer praktischen Fahrprüfung nichts mehr im Wege steht.
Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die Fahrerlaubnisklasse abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung ist die bestandene Theorieprüfung.
In der praktischen Prüfung muss der Bewerber zeigen, dass er ein Kraftfahrzeug seiner Klasse im Straßenverkehr sicher und umweltbewusst führen kann. Im Einzelnen setzt sich die Prüfung je nach Fahrerlaubnisklasse aus der Fahrvorbereitung, der Abfahrtkontrolle, den Handfertigkeiten, dem Verbinden und Trennen von Anhängern, de Grundfahraufgaben und der Prüfungsfahrt zusammen.
Wenn die Prüfung nicht bestanden wurde, erhält man vom Fahrprüfer ein sogenanntes Prüfprotokoll, auf dem die gemachten Fehler markiert sind und erklärt werden.
Doch auch hier gilt: Keine Sorge. Ihre Fahrschule Detlef Mußdorf bereitet Sie umfassend auf die praktische Fahrprüfung vor, so dass Ihre Kosten möglich gering gehalten werden und Ihrem Führerschein nichts mehr im Wege steht.
Die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen ist nicht an den Besitz des Führerscheins gebunden. Er ist aber der formelle Beleg für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis. Aus diesem Grund ist er beim Autofahren ständig mitzuführen und auf Verlangen von Berechtigten vorzulegen.
Hier ist in drei mögliche Fälle zu unterscheiden:
Nein. Vorerst ist dies nicht erforderlich. Alte Führerscheine, beispielsweise DDR-Führerscheine, behalten bis 2032 ihre Gültigkeit. Die Kosten für einen Zwangsumtausch bei Privatpersonen von ca. 30 Euro entfallen somit.